Kostenübernahme
Die osteopathische Behandlung wird von den privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen i.d.R. zu 100 % übernommen und wird im Rahmen der GeBüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) liquidiert. Sie benötigen hierzu weder eine Überweisung noch ein Privatrezept durch Ihren Arzt, sondern können die osteopathische Behandlung und andere heilpraktischen Leistungen direkt in Anspruch nehmen.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die osteopathischen Behandlungen ebenfalls im Rahmen der Prävention. Hier gibt es jedoch unterschiedliche Erstattungsmodelle, die je nach Kasse variieren. Die Auflistung ändert sich hier stetig. Also kann auch Ihre Krankenkasse möglicherweise gerade im Begriff sein die Osteopathie voll erstattungsfähig zu machen. Die Erstattung unterliegt strengen Auflagen bzgl. der Qualifikation des einzelnen Therapeuten. Bitte dieses beim Therapeuten oder Ihrer Krankenkasse genau erfragen ggf. nachweisen lassen. Zusätzlich ist bei einigen Krankenkassen für eine Erstattung eine ärztliche Privatverordnung durch Ihren Hausarzt oder anderen Mediziner erforderlich. Bitte erfragen Sie die Details direkt bei der Krankenkasse.
Grundsätzlich benötigen Sie jedoch für eine für eine osteopathische Behandlung keine Überweisung durch einen behandelnden Arzt. Für gesetzlich Versicherte dient eine Überweisung/Privatrezept lediglich der möglichen Erstattung durch die Kasse.
Die Kosten für eine Behandlung variieren je nach Behandlungsaufwand. Eine osteopathische Erstkonsultation und Behandlung kann etwa 50-60 min. in Anspruch nehmen und wird mit z.Z. 89 € berechnet (Liquidationen nach GeBüH können abweichen). Die Folgebehandlungen können je nach Beschwerdesymptomatik und Krankheitsbild zw. 30 – 50 min (bei Kindern ca. 20-30 min.) betragen. Auch können die Behandlungsintervalle zu Behandlungsbeginn bei z.B. 1 – 2 wtl. liegen und im weiteren Verlauf bis z.B. 1 x monatlich. Da die Osteopathie u.a. auch im Rahmen der Prävention zum Einsatz kommt, sind z.B. auch halb- und jährliche Behandlungsintervalle gegeben (ähnlich z.B. der Zahnprophylaxe).
Hinweis: Rein rechtlich gesehen dürfen nur Heilpraktiker und Ärzte mit einer osteopathischen Ausbildung von mind. 1.300 Stunden osteopathische Behandlungen durchführen.
Erstattung Osteopathie durch gesetzl. KK Stand Juli 2024
Osteopathie_Erstattung durch KK Stand Juli 2024
Zusatzversicherungen zur Erstattung Osteopathie und Heilpraktik Stand Juli 2024
Zusatzversicherungen Osteopathie-Heilpraktik Stand Juli 2024
Privat-Preise Stand Jan 2024:
Behandlungshonorare Stand 06/2024
Zertifizierung:
VOD_zertifikat_2205180119
IKKclassic_Zertifikat
Sprechen Sie uns an.
PRIVAT, KASSE UND BERUFSGENOSSENSCHAFTEN
Unsere Praxis ist sowohl für die gesetzlichen Krankenkassen als auch für die Berufsgenossenschaften zugelassen und abrechnungsberechtigt. Es kommt immer häufiger vor, dass niedergelassene Ärzte den Patienten Leistungen vorenthalten mit der Begründung „das (Massage, Krankengymnastik, usw.) darf ich nicht mehr verordnen“ oder „mein Budget ist überschritten“.
Kurze Erklärung:
Die bekannten Leistungen wie Massage, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Fango, Lymphdrainage, Elektrotherapie, usw. sind Pflichtleistungen einer jeden gesetzlichen Krankenkasse und Berufsgenossenschaft (Ihre Kasse wird Ihnen dieses bestätigen). Der Arzt hat die Möglichkeit im Rahmen des Heilmittelkataloges die Verordnung für Ihr jeweiliges Krankheitsbild auszustellen.
Auch besteht bei schweren und chronischen Erkrankungen die Möglichkeit einer Langfristverordnung (LHB) bzw. einer BVB (Besondere Behandlungsbedarfe), sodass der Patient über die normale „Pauschale“ hinaus notwendige Behandlungen erhält. Diese Verordnungen (BVB und LHB) sind extrabudgetär und belasten nicht das Budget des Arztes.
Sprechen Sie uns hier bitte direkt an.
Lassen Sie sich also nicht mit Ihrem behandelnden Arzt auf ein Streitgespräch ein, sondern versuchen Sie mit ihm eine konstruktive Lösung zu finden in Rücksprache mit dem Therapeuten.
Private Leistungen
Unsere Praxis ist natürlich auch für alle beihilfefähigen (Bundes-, Landes- und Kommunalbeamte) Versicherten und für alle privaten Krankenversicherungen (PKV) zugelassen und abrechnungsberechtigt. Dieses gilt sowohl für unsere heilpraktischen Leistungen (z.B. Osteopathie, Chiropraktik, usw.) als auch für unsere physiotherapeutischen Leistungen (z.B. Massagen/Fango, Schlingentisch, Krankengymnastik, Lymphdrainage, Manuelle Therapie). Im Rahmen der PKV sind die Vetragsbedingungen häufig von Patient zu Patient unterschiedlich. Für alle PKV und Beihilfen gelten jedoch die Pflichtleistungen (Leistungen müssen im Rahmen des Vertrages erstattet werden) in Bezug auf die Heilmittel. Die Höhe der Erstattung kann aufgrund verschiedenartiger Vertragsbedingungen unterschiedlich ausfallen. Bitte nehmen Sie sich etwas Zeit und lesen Sie unterschiedliche Erstattungsmodalitäten der Versicherer in unserem Download nach.
Unsere Leistungen sind nach wirtschaftlichen und qualitativen Gesichtspunkten insbesondere der TherapeutenInnen unabhängig vom Zeitaufwand und von der individuellen Erstattung durch Ihre Versicherung kalkuliert. Differenzen bzgl. der Leistungserstattung sind von Ihnen selbst zu tragen.
Erstattungspflichtige Heilmittel: Krankengymnastik, Massage / Fango, Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage, Schlingentischbehandlung, Elektrotherapie,Medizinische Trainingstherapie (MTT) usw. .
Beihilfeerstattung Stand Mai 2023:
2023-05-01_Beihilfefaehige_Hoechstsaetze_ab_01-05-2023
Beihilfe nicht bindend:
InfoBeihilfe_nichtbindend
Privat-Preise Stand Jan 2024:
Behandlungshonorare Stand 06/2024
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.
Naturheilkundliche Behandlungen im Rahmen der Heilpraktik werden von den privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen i.d.R. zu 100 % übernommen und werden im Rahmen der GeBüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) liquidiert. Unsere Leistungen sind nach wirtschaftlichen und qualitativen Gesichtspunkten unabhängig von der individuellen Erstattung durch Ihre Versicherung kalkuliert. Differenzen bzgl. der Leistungserstattung sind von Ihnen selbst zu tragen.
Heilpraktische Leistungen sind u.a. : Osteopathie, Akupunktur, Chiropraktik, Kiefergelenk-Therapie, Homöopathie, Eigenblutbehandlung usw. .
Privat-Preise Stand Jan 2024:
Behandlungshonorare Stand 06/2024
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Osteopathie-Behandlung
Die Kosten für eine Behandlung variieren je nach Behandlungsaufwand. Eine osteopathische Erstkonsultation und Behandlung kann etwa 50-60 min. in Anspruch nehmen und wird mit 89 € berechnet (Liquidationen nach GeBüH können abweichen). Die Behandlungszeit für Behandlungen können je nach Beschwerdesymptomatik und Krankheitsbild zw. 30 – 50 min (bei Kindern ca. 20-30 min.) betragen. Auch können die Behandlungsintervalle zu Behandlungsbeginn bei z.B. 1 – 2 wtl. liegen und im weiteren Verlauf bis z.B. 1 x monatlich. Da die Osteopathie u.a. auch im Rahmen der Prävention zum Einsatz kommt, sind z.B. auch halb- und jährliche Behandlungsintervalle gegeben (ähnlich z.B. der Zahnprophylaxe).
Manuelle Therapie
Manualtherapeutische Behandlung dauern zwischen 15-25 min. je nach Beschwerdebild. Zu Beginn können 2-3 Behandlungen wtl. notwendig sein. Später sind Behandlungsintervalle von 1 x wtl. bis 1 x mtl. angezeigt. Die Kosten für Selbstzahler entnehmen Sie bitte der Pat. Info s.u.
Manuelle Lymphdrainage
Je nach Schwere und Ausprägung der ödematösen Erkrankung können insbesondere zu Beginn 3-4 Behandlungen pro Woche notwendig sein. Bei chron. Erkrankungen der Lmyphgefäße z.B. Mamma-Ca ist eine Dauertherapie indiziert. Hier sind z.B. dauerhafte Verordnungen durch den Arzt vorgegeben = LHB (Langfristverordnung) oder BVB (Besondere Behandlungsbedarfe).
Unsere Leistungen sind nach wirtschaftlichen und qualitativen Gesichtspunkten insbesondere der TherapeutenInnen unabhängig vom Zeitaufwand und von der individuellen Erstattung durch Ihre Versicherung kalkuliert. Differenzen bzgl. der Leistungserstattung sind von Ihnen selbst zu tragen.
Privat-Preise Stand Jan 2024 :
Sprechen Sie uns an.
Behandlung – Allgemeine Hinweise
Falls von Ihnen vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können, sagen Sie diese bitte bis spätestens 24 Std. (osteopathische Termine 48 St.d) vorher ab, damit andere Patienten den Termin wahrnehmen können.
Da wir mit unter Vorlaufzeiten bzgl. der Terminvergabe haben, wird der Termin für uns als reine Bestellpraxis nur für Sie freigehalten. Bitte denken Sie dabei auch an die Patienten, die auf einen Termin warten und Ihren ausgefallenen Termin gerne wahrgenommen hätten.
Sollten Sie insbesondere Ersttermine nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie der Fairness halber um zeitnahe telefonische Rückmeldung.
Nicht rechtzeitig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine werden Ihnen privat (§615 BGB) in Rechnung gestellt.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Praxisteam
Sehr geehrte/r Patient/in
im Weiteren finden Sie Download-Links zu Formularen, die Ihnen und uns den Praxisablauf etwas erleichtern und vereinfachen.
Zum Anderen sind auch Informationen bzgl. Abrechnung, Datenschutzrichtlinien ua für Sie hinterlegt.
Anamnesebogen
-> neue Patienten bitten wir das Formular auszufüllen und zur ersten Behandlung mitzubringen bzw. Sie können uns das Formular auch ausgefüllt per email direkt zukommen lassen.
Patienten-Checkliste
-> wir möchten Sie als PatientIn bitten sich die Checkliste durchzulesen und sich somit auf die Behandlung einzustellen
Anmeldebogen
-> ebenfalls bitten wir neue Patienten (oder falls sich zB Ihre Anschrift oder TelNr geändert hat) uns den Anmeldebogen ausgefüllt zur ersten Behandlung oder vorab per email zukommen zu lassen.
Honorarabrechnung incl. Preisliste sowie weitere Infos
-> hier finden Sie zum Download unsere aktuellen Honorare, Informationen zu den Versicherern und Beihilfestellen
Beihilfefaehige_Hoechstsaetze_ab_01-05-2023
Behandlungshonorare Stand 06/2024